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Info Rauchwarnmelder

detectomat erneut im Vorstand

 

Mike Bohl, Sales Director detectomat (rechts im Bild), wurde in seinem Amt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" bestätigt und auf zwei weitere Jahre gewählt.

Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" des Forums Brandrauchprävention in der vfdb hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung für das Thema Rauchwarnmelder zu sensibilisieren und das Leben jedes Einzelnen durch den Einsatz der kleinen "Lebensretter" zu schützen.

Weitere Vorstandsmitglieder sind Christian Rudolph (Hekatron GmbH) und Bernd Pawelke (Stellvertretender Vorsitzender im DFV Deutscher Feuerwehr Verband).

 

Rauchmelder / smoke alarm HD 3000 - Maximaler Schutz für die ganze Familie 


Den Flyer finden Sie in unserem passwortgeschützten Downloadbereich.

 

 

 

Rauchwarnmelder oder Brandmeldeanlage?

Die nachstehende Übersicht soll die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen aufzeigen. Dieser Vergleich soll den Anwendern mehr Sicherheit für Entscheidungen bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Überwachung von Objekten auf Brandrauchentwicklung geben.

 

Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen führt bei kleineren Objekten nicht selten zu Diskussionen. Grund hierfür sind oftmals fehlende oder nur unzureichend formulierte Anforderungen in Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten.

 

 

Durch den Einsatz der detectomat Funk-Kleinzentrale SRC 3000 können die Kriterien „Einsatzbereich“, „Funktionalität“ und „Meldungsübertragung / Warneinrichtung“ noch weiter ausgebaut werden. Die SRC 3000 ist entsprechend ein Bindeglied zwischen Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen, die Vorteile beider Bereiche abdeckt (z.B. Alarmweiterleitung, Auslösung mittels Handtaster, Vernetzung der Teilnehmer, Anzeige über Display etc.) und trotzdem als Kleinzentrale nicht so kostenintensiv wie eine herkömmliche Brandmeldeanlage ist.

Das offizielle Merkblatt des ZVEI finden Sie hier.

 

 

Dieser „Fluchtweg-Comic“ zeigt Ihnen, wie Sie sich zu verhalten haben, wenn es doch einmal bei Ihnen brennen sollte: 

Im Fall A) Verhalten, wenn es in der Wohnung brennt

Im Fall B) Verhalten, wenn es im Treppenhaus brennt     

Den Fluchtweg-Comic in Druckqualität gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de zum Download.       

Dieser Comic sollte in jedem Haushalt vorliegen – geben Sie ihn weiter an Ihren Vermieter oder Mieter, diskutieren Sie ihn mit Nachbarn und natürlich auch mit Ihrer Familie.

Denn: Rauchmelder retten Leben!

 

detectomat HDv3000 O - der Taussendsassa unter den Rauchwarnmeldern

Wodurch genau zeichnet sich ein qualitativ hochwertiger Rauchwarnmelder aus?

Das lässt sich einfach beantworten: Maximale Sensibilität zum Detektieren echter Brände und minimale Störanfälligkeit gegenüber Störgrößen und somit Vermeidung von Falschalarmen. Das hört sich zwar sehr leicht an – in der Praxis ist aber ein Höchstmaß an Technologie und Know-how erforderlich, um sich dieser Anforderung zu stellen.

Kunden bestätigen: Kein Falschalarm!

 

Lesen Sie hier, welche Technologien detectomat entwickelt und einsetzt und warum der Rauchwarnmelder der Serie HD 3000 so erfolgreich ist

 

detectomat HDv 3000 O: funkvernetzbarer Rauchwarnmelder

 

 

Fest eingebaute 10 Jahres Batterie

 

Stummschaltungsfunktion

 

 

  • Rauchwarnmelder gemäß Anwendungsnorm DIN 14676
  • geprüft nach Produktnorm EN DIN 14604
  • VdS-Zulassung: G 202042
  • weitere Zulassungen: BOSEC und UL

  • fotooptische Abtasttechnologie
  • Testknopf für Selbsttest
  • geschützte Rauchkammer durch Insektenschutzgitter
  • lauter 85 dB Alarmgeber
  • Rauchwarnmelder mit attraktivem Design
  • Abmessungen (Höhe: nur 50 mm, Durchmesser: 100 mm)
  • Hochleistungs Lithium-9 V-Batterie inklusive
  • integrierte Funkmodulschnittstelle 
  • mehrere Melder vernetzbar
    Vertrieb über:

    GfSW mbH
    Niederlassung Wetzlar

    Philipsstraße 7
    35576 Wetzlar
    Telefon (06441) 3099-0
    Telefax  (06441) 3099-100

FAQ

  

Allgemein

 

Warum brauche ich Rauchwarnmelder?

Jedes Jahr verunglücken über 600 Menschen tödlich durch Brände, die meisten sterben in den eigenen vier Wänden an einer Rauchvergiftung. Da zwei Drittel nachts im Schlaf überrascht werden, ist ein Rauchmelder ist der beste Lebensretter in der Wohnung, denn der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr.

  

Befestigung/Montage

 

In welchen Räumen montiere ich einen Rauchwarnmelder?

Lt. Anwendungsnorm DIN 14676 sollen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, ausgestattet werden. Wir empfehlen grundsätzlich eine optimale Ausstattung, also die Ausstattung aller Räume.

Welche Lösungen gibt es für Küchen und Bäder?

Die Ausstattung dieser Räume ist heute gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Küche, gem. Statistiken die Brandursache Nr.1, mit einem Sondermelder auszustatten ist allerdings sehr empfehlenswert. Bäder müssen aufgrund der geringen Brandlast und dem erhöhten Fehlalarmrisiko durch Wasserdampf nicht ausgestattet werden.

 

Muss ein Rauchwarnmelder unbedingt immer an der Decke befestigt werden?

Ja, denn der Rauch steigt nach oben und konzentriert sich genau dort.

 

Kann ein Rauchmelder auch an der Wand montiert werden oder kann man ihn auch einfach auf einen Tisch oder in ein Regal legen?

Nein, an diesen Stellen würde der Rauch nur „vorbeiziehen“. Rauchmelder benötigen für eine Alarmgebung in der Rauchmesskammer eine gewisse Rauchkonzentration.

 

Welche Richtlinien gelten zur Montage an Dachschrägen/schrägen Wänden (Abstände etc.)?

 Generell ist alles in der DIN 14676 geregelt. Hier sind auch Anordnungen mit besonderen Raumgeometrien berücksichtigt (Eckbereiche, rechtwinkliger Flur oder Gang, Dachschrägen, schräge Wände etc.).

 

Wo und wie ist der Rauchmelder zu montieren, wenn die Decke über 6m Höhe hat?

Dieser Sonderfall ist in der geltenden Norm DIN 14676 nicht geregelt. Wir empfehlen trotzdem den Einsatz eines Rauchmelders. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb vor Ort

  

Darf man Rauchmelder im Wohnwagen montieren?

Ja, man darf, wenn die Melder über eine entsprechende Zusatzanerkennung der DIN EN 14604 Anhang L  verfügen. Eignung sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen

 

Welche Montagerichtlinien sind zu beachten?

Generell ist alles in der DIN 14676 geregelt. Hier sind auch Anordnungen mit besonderen Raumgeometrien berücksichtigt (Eckbereiche, rechtwinkliger Flur oder Gang, Dachschrägen, schräge Wände etc.).

 

Ist eine Klebemontage erlaubt?

Hierfür gibt es keine gesetzliche- bzw. DIN-Vorgaben. Grundsätzlich empfehlen die Hersteller in ihrer Betriebsanleitung die optimale Montageart (i.d.R. Schraub/Dübelmontage). Bei einer Klebemontage kann sich der Kleber aufgrund der unterschiedlichen Deckenstrukturen lösen.

  

Ist eine Magnetmontage erlaubt?

 Hierfür gibt es keine gesetzliche- bzw. DIN-Vorgaben. Grundsätzlich empfehlen die Hersteller in ihrer Betriebsanleitung die optimale Montageart (i.d.R. Schraub/Dübelmontage). Die Magnetmontagetechnik birgt ähnliche Risiken wie die Klebemontage.

 

 Ist die Montage mit nur einer Schraube erlaubt?

Hierfür gibt es keine gesetzliche- bzw. DIN-Vorgaben. Grundsätzlich empfehlen die Hersteller in ihrer Betriebsanleitung die optimale Montageart.

 

Batterie

 

Wie oft muss ich die Batterie wechseln?

Die Batterie muss gemäß Herstellerangaben gewechselt werden. Rauchmelder verfügen über eine „Batteriewechselanzeige“, die ein Schwächerwerden der Batterie durch einen Signalton und gegebenenfalls durch eine Leuchtdiode anzeigen. Wir empfehlen die Verwendung eines Rauchmelders mit einer Zehnjahresbatterie.

 

 Wie kündigt sich der fällige Batteriewechsel an?

Die Batterie muss gemäß Herstellerangaben gewechselt werden. Rauchmelder verfügen über eine „Batteriewechselanzeige“, die ein Schwächerwerden der Batterie durch einen Signalton und/oder durch eine Leuchtdiode anzeigen. Wir empfehlen die Verwendung eines Rauchmelders mit einer Zehnjahresbatterie.

 

 Gibt es einen Entnahmeschutz für die Batterie?

Rauchmelder dürfen sich laut Norm ohne Batterie nicht schließen lassen. Ein Entnahmeschutz für Batterien ist in den Normen nicht vorgeschrieben. Trotzdem bieten Hersteller unterschiedliche Möglichkeiten, um einen Batterieklau zu verhindern. Möglich sind z.B. Sicherheitsplomben, die die Herausnahme der Batterie verhindern oder die Deinstallation des Melders unmöglich machen. Eine weitere Möglichkeit ist eine fest eingebaute und nicht entfernbare Batterie im Rauchmelder.

 

 Welche Batterielebensdauer wird garantiert?

Die Garantie auf die Batterie ist herstellerabhängig. Auf dem Markt erhältliche Rauchmelder verfügen über Batterien mit einer Lebensdauer zwischen einem und zehn Jahren, je nach Hersteller und Batterietyp. Die Lebensdauer der Batterie ist außerdem abhängig von der Nutzung, da durch häufiges Betätigen der Test-Tasten oder möglichen Alarmfällen die Batterielebensdauer reduziert werden kann.

 

Muss bei einem Batteriewechsel wieder die gleiche Batterie eingesetzt werden?

Bei einem Batteriewechsel sind die Herstellerangaben zu befolgen. I. d. R. wird durch den Hersteller der Einsatz einer Batterie gleichen Typs empfohlen, da diese Bestandteil der Produktanerkennung und der damit verbundenen Tests und Lebensdauerkalkulationen ist.

 

Kann man wahlweise Lithium- oder Alkaline-Batterien einsetzen?

Lithium-Batterien haben eine längere Lebensdauer als Alkaline-Batterien. Bei einem Wechsel zwischen Lithium- und Alkaline-Batterie muss gem. Herstellerangaben sichergestellt sein, dass der Rauchmelder für den Einsatz beider Batterievarianten vorgesehen ist.

  

Fehlfunktion/Reklamationen

 Welche Störquellen/-größen können Fehlalarm auslösen?Die häufigsten Störquellen sind: Wasserdampf, scharfes Anbraten, aufgewirbelter Staub und große Temperaturschwankungen.

  

Was kann der Nutzer tun, wenn ein Rauchwarnmelder eine Störung/einen Fehlalarm hat?

Sicherstellen, dass wirklich keine Brandquelle vorliegt. Signalton ausschalten, je nach Typ nach Stummschalttaste oder Batterientfernung. Achten Sie unbedingt darauf, den Rauchmelder anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Störquelle ausfindig machen und beseitigen, testen. Sollte keine Störquelle ausfindig gemacht werden können und der Melder wiederholt einen Fehlalarm auslöst, wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb vor Ort.

 

Kann man den Warnton bei einem Fehlalarm manuell ausschalten?

Der Warnton kann, je nach Typ, durch die Stummschalttaste oder durch Batterientfernung abgeschaltet werden. Achten Sie, sofern Sie die Batterie entfernt haben, unbedingt darauf, den Rauchmelder anschließend wieder in Betrieb zu nehmen (Batterie wieder einsetzen).

  

Funk/Vernetzung

 

Wenn mein Nachbar den gleichen Funk-Rauchmelder hat wie ich, löst dieser parallel zu meinem Melder auch einen Alarm aus?

Qualitätsprodukte verfügen über einen Programmiermodus, der funkvernetzte Rauchmelder aufeinander abstimmt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass z.B. der Melder im elterlichen Schlafzimmer in Alarm versetzt wird, wenn im Kinderzimmer ein Brandherd auftritt und detektiert wird. Diese fachgerechte Programmierung schließt aus, dass Rauchmelder in der Nachbarwohnung ebenfalls in Alarm versetzt werden, da sie nicht auf dieselben Frequenzen und Rauchwarnmelder programmiert sind.

  

Wie viele Rauchmelder kann man miteinander vernetzen?

Die Anzahl der Rauchwarnmelder, die vernetzt werden können, differiert je nach Herstellertechnologie und ist den jeweiligen Herstellerangaben zu entnehmen. Nahezu alle Hersteller decken den üblichen Bedarf von Privathaushalten ab.

 

Wie störsicher ist die benutzte Funk-Frequenz?

Die zu nutzenden Frequenzbänder sind lt. Richtlinie VdS 3515 vorgeschrieben. Die in dieser Norm ausgegebenen Bänder sind für Sicherheitsanwendungen reserviert und dadurch sehr störsicher.

 

Entsteht durch Benutzung von Funkrauchwarnmeldern Elektrosmog?

Wie auch bei anderen Funkanwendungen (Funk-Telefone, Funk-Torantriebe, ferngesteuertes Spielzeug) entsteht beim Aufbau der Kommunikation zwischen zwei funkvernetzten Rauchwarnmeldern ein entsprechendes Funkfeld. Da die Kommunikation jedoch nicht permanent besteht und die Sendeleistung sehr limitiert ist, entsteht Elektrosmog nur in sehr geringem Maße. Dieser ist bei Qualitätsprodukten deutlich niedriger als der Elektrosmog, der z.B. durch die Nutzung von Mobiltelefonen entsteht.

 

Dürfen Rauchmelder für den Privatbedarf in gewerbliche Brandmeldesysteme geschaltet werden?

Nein, Rauchmelder für den Privatbereich (lt. Norm Rauchwarnmelder) dürfen nicht in industrielle Brandmeldesysteme integriert werden. Für einen erhöhten Anwenderkomfort bieten manche Hersteller eine  Funk-Zentrale für den Privatbereich an, über welche die Meldungen zentral angezeigt und ausgewertet werden können. Außerdem sind neben Rauchmeldern auch weitere Module, wie z.B. Sirenen oder Handtaster anschaltbar.

  

Ist eine Abnahme der funkvernetzten Rauchmelder erforderlich und wie wird diese dokumentiert?

Im Privatbereich ist keine Abnahme nach der Installation von Rauchwarnmeldern erforderlich gem. DIN 14676 und den Vorgaben des Herstellers. Um allerdings den größtmöglichen Überwachungsschutz durch Rauchwarnmelder und damit eine zuverlässige Detektion zu gewährleisten, empfehlen wir die Installation durch geschultes Fachpersonal durchführen zu lassen.

  

Sicherheit/Stabilität

 

Was ist bei Renovierungsarbeiten zu berücksichtigen (Maler-, Bohr, Schleifarbeiten)?

Der Rauchwarnmelder muss vor dem Schmutz, Farbe oder Staub geschützt werden. D.h. entweder muss der Rauchwarnmelder abgenommen, oder durch eine geeignete Abdeckung geschützt werden. Wichtig ist, dass nach Abschluss der Renovierungsarbeiten die Funktionsfähigkeit durch Montage des Melders, oder Entfernen der Abdeckung wieder sichergestellt wird. Anschließend empfehlen wir einen Funktionstest.

 

Was passiert, wenn Wasser in den Rauchwarnmelder läuft (z. B. Rohrbruch)?

Der Rauchwarnmelder ist ein elektronisches Gerät, welches durch den Eintritt von Wasser beschädigt oder zerstört werden kann. Bitte sorgen Sie umgehend für eine Überprüfung und ggf. ein Austausch des Rauchmelders.

 

Ist es erlaubt, den Rauchwarnmelder anzustreichen?

In der Regel nein! Die Bedienungsanleitung des Rauchmelders gibt hierüber Aufschluss. Von einem Anstrich ist abzusehen, da hier die Gefahr besteht, den Rauchwarnmelder zu beschädigen.

  

Spezialanwendungen/spezielle Räume

 

Kann ich Rauchmelder in Treppenhäusern, Kellern und Dachböden einsetzen?

Viele Rauchwarnmelder sind in Umgebungstemperaturen von +5°C bis +50°C einsetzbar. Beim Einsatz von „gewöhnlichen Rauchwarnmeldern“ in o.g. Räumen ist jedoch zu beachten, dass das Risiko von Fehlalarmen (z.B. durch Staubentwicklung, Zugluft, Temperaturschwankungen u.ä.) zunimmt. Fragen Sie ihren Fachbetrieb/Dienstleister nach geeigneten Rauchwarnmeldern!

Sollen Treppenhäuser auch ausgerüstet werden?

Die Ausstattung von Treppenhäusern ist heute gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer frühzeitigen Alarmierung im Brandfall, ist die Ausstattung aber empfehlenswert. Wichtig ist es in diesem Fall, die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.

 

Kann ich Rauchmelder, die für den Privatbereich genutzt werden, auch im Gewerbe, z. B. im Ladenlokal, verwenden?

Vom Grundsatz her sind Rauchmelder für den Privatbereich (Begriff lt. Norm Rauchwarnmelder) für den Einsatz in Wohnraum konzipiert und entwickelt. Sofern bauaufsichtlich eine Brandmeldeanlage gem. DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 nicht gefordert ist, können Rauchwarnmelder im Gewerbe installiert und z.B. mittels Vernetzung mit einer Gefahrenwarnanlage sinnvoll betrieben werden.

  

Können Rauchwarnmelder als Alarmierungseinrichtung in Beherbergungsstätten zum Einsatz kommen?

Rauchwarnmelder dürfen gem. DIN 14676 in Wohnräumen und in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung betrieben werden. Unter wohnungsähnlicher Nutzung werden hier Beherbergungsstätten mit bis zu 12 Gastbetten verstanden.

 

Gibt es alten- und behindertengerechte Rauchwarnmelder? Wenn ja, können externe Signalmittel (Hupe, Blitzlicht) angesteuert werden?

Ja, qualitativ hochwertige Rauchmelder bietet diese Möglichkeit. Sie haben Schnittstellen, über die externe Signalmittel z.B. für gehörlose Menschen (Blitzlampe, Vibrationskissen etc.) angesteuert werden können. Die Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist im Sinne einer schnellen Alarmierung im Brandfall aber für jeden Bewohner empfehlenswert.

  

Prüfung, Wartung und Funktionstüchtigkeit

 

Wie oft muss ich den Rauchwarnmelder prüfen / warten?

Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt. In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt gemäß DIN 14676 darüber hinaus die jährliche Funktionsprüfung, bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung.

 

Kann ich den Rauchwarnmelder auch selbst testen?

Ja, drücken Sie dazu den Prüfknopf bis ein Signalton ertönt. Sollte der ausbleiben, ist das Gerät in Stand zu setzen oder auszutauschen.

 

 Ist die Funktionsprüfung des Rauchwarnmelders durch Knopfdruck ausreichend?

Nein, gemäß DIN 14676 gehört zu der Funktionsprüfung per Knopfdruck auch eine Sichtprüfung. Diese umfasst die Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (Raumumnutzung) ist.

 

 Gibt es eine optische Anzeige, ob der Rauchwarnmelder funktionstüchtig ist?

Ja, viele Rauchmelder haben eine optische Leuchtdiode, die Ihnen signalisiert, dass der Rauchwarnmelder noch funktionstüchtig ist.

 

Gibt es einen akustischen Hinweis, ob ein Rauchwarnmelder in seiner Funktion eingeschränkt ist?

Einige Geräte im Markt bieten eine sog. Störungsanzeige, die Ihnen signalisiert, ob eine Störung oder Verschmutzung signalisiert. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben.

 

 Muss der Rauchwarnmelder durch den Nutzer gepflegt/gereinigt werden?

Der Rauchmelder bedarf grundsätzlich keiner besonderen Pflege. Beachten Sie die Herstellerhinweise lt. Bedienungsanleitung.

 

Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?

Die Verantwortung wird in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht i.d.R. an den Eigentümer übertragen.Details und ggf. Ausnahmen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen. [Link]

 

 Wer darf die Wartungen von Rauchmeldern durchführen?

Grundsätzlich darf die Wartung „Jedermann“ durchführen, da es noch keine spezielle Zertifizierung zur Prüfung von Rauchwarnmeldern gibt. Empfehlenswert ist jedoch für die jährliche Wartung ein Fachunternehmen zu beauftragen.

 

Wer darf ein rechtsicheres Protokoll über die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder erstellen?

Dazu gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage.

 

Ist eine Wartung bzw. ein Test der Melder per Funk aus der Ferne möglich?

 Was sagt die DIN dazu?Die DIN 14676 besagt: Einmal pro Jahr muss jeder einzelne Rauchwarnmelder einer Sichtprüfung unterzogen werden. Fernprüfungsmethoden mittels Funkmodulen erlauben zwar, die Funktionsbereitschaft der Rauchmelder zu testen, ersetzen aber in keinem Fall die gewissenhafte Wartung zu der auch die in der DIN 14676 vorgesehenen Sichtprüfung zählt.

 

Wie hoch ist die maximale Einsatzdauer für einen Rauchwarnmelder (unabhängig von der Batterieart)?

Rauchmelders sollten spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden, zusätzliche Informationen sind auch den Herstellerangaben zu entnehmen.

 

Marken, Qualität und Kauftipps

 

Wo kaufe ich die Rauchwarnmelder?

Ein zuverlässiger Rauchmelder ist im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Dort finden Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhalten auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern.

 

Kann ich den Marken vertrauen?

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Dieses CE-Zeichen trifft jedoch keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten. (*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)

  

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Billigrauchmelder und einem teuren Modell?

Gibt es Qualitätsunterschiede bei der Gerätetechnik? Qualitätsrauchmelder sind zuverlässiger und reduzieren Fehlalarme auf ein Minimum. Sie bieten Schutz gegen Eindringen von Staub, Schmutz und Insekten von außen, sonst eine häufige Ursache von Fehlalarmen. Qualitätsrauchmelder sind störsicher gegenüber elektromagnetischen Empfindlichkeiten (Trafos, Lampen, Funkgeräte und Mobiltelefone). Sie sind zuverlässig bei Temperaturschwankungen, u. a. beim Stoßlüften, und erkennen Brandrauch aus jeder Richtung gleich schnell und sicher. Die hochwertigen Melder verwenden außerdem langlebige Bauteile, so dass ALLE Komponenten des Qualitätsrauchmelders, nicht nur die Batterie,  auch bis zu 10 Jahre halten. Außerdem sind sie 100% rückverfolgbar zum Hersteller.   

  

Wie lange gibt es Garantie auf Rauchwarnmelder?

Gemäß der Europäischen Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern gilt seit Januar 2002 in Deutschland bezüglich der Gewährleistung: Dem Endverbraucher wird eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten (ab Übergabe der Ware) gegeben. Darüber hinaus räumen viele Hersteller von Rauchmeldern eine längere Garantiezeit ein, genauere Angaben entnehmen Sie der Verpackung bzw. der Bedienungsanleitung des Gerätes.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen CE, VdS, DIN EN 14604 und DIN 14676?

Das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, trifft aber keine qualitative Aussage. (Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen.)

Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.
(*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein.

Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt in Deutschland Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.